Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle in der Fassung vom 22. Februar 2022
Die Regelungen der angepassten Verordnung treten am 23. Februar 2022 in kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.