Ab Montag, d. 17.02.2025 bis zum 28.02.2025 ist die Heinestraße im Bereich der Hausnummern 19 - 22 (Kurvenbereich) voll gesperrt auf Grund einer Kanalreparatur im Auftrag des ZWA.
Da auch der Bereich Lessingstraße 62 - 68 durch eine Gebäudesanierung seit längerer Zeit voll gesperrt ist, muss im gesamten Neubaugebiet mit Verkehrsbehinderungen, insbesondere Parkbehinderung gerechnet werden.
Bitte nutzen Sie die Parkmöglichkeiten an der verlängerten Goethestraße.
Wir, die GDMcom GmbH, planen und bauen im Auftrag der ONTRAS Gastransport GmbH die Neuverlegung einer Kabelschutzrohranlage für Glasfaserkabel entlang einer vorhandenen Ferngasleitung. Die Anlage mit eingelegtem Glasfaserkabel dient der Steuerung der Ferngasleitung und der Errichtung einer Telekommunikationslinie.
Auflistung der Gemarkungen, in denen die Arbeiten durchgeführt werden:
30. „Tag der Erneuerbaren Energien“, Frühlingsfest und Naturmarkt - 26. April 2025
Die 30. Auflage des „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in Oederan am Samstag, den 26.04.2025 statt. Gemeinsam mit dem Frühlingsfest und dem Naturmarkt bildete der „Tag der Erneuerbaren Energien“ einen einzigartigen Aktionstag, der hoffentlich auch dieses Jahr wieder zahlreiche Besucher in das Oederaner Stadtzentrum lockt.
Interessenten die sich an diesem Tag beteiligen wollen, können sich gern hier die Einladung zum „Tag der Erneuerbaren Energien“ sowie das Anmeldeformular herunterladen.
Die IHK Chemnitz bittet um Unterstützung für die 5. Auflage der Gewerbemietsammlung für die Region Chemnitz. Im Interesse einer größeren Markttransparenz und als Beitrag zur Wirtschaftsförderung wird darum gebeten, die vorliegenden Gewerbemieten zur Verfügung zu stellen.
Erhoben werden Mieten aus den Jahren 2023 bis 2025.
SACHSENFORST informiert, dass im Rahmen planmäßiger Waldpflege- und Forstarbeiten im Staatswald des Forstbezirkes Chemnitz vorübergehend nachfolgend näher bezeichnete Waldbereiche und markierte Wanderwege nicht oder nur eingeschränkt durch Besucher nutzbar sind: Zeitraum FEBRUAR – APRIL 2025 Arbeiten Holzernte zur Waldpflege und Verjüngungsvorbereitung
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens Mitte der 6. Kalenderwoche versendet werden können. Erst dann liegen uns die Stimmzettel vor.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 23.02.2025 um 18 Uhr im Briefkasten am Rathaus Oederan, Markt 5, 09569 Oederan eingehen.
Das Briefwahlamt für die Wahl vor Ort ist ab 10.02.2025 geöffnet.
Unsere letzte Lost-Places-Gefängnisfotografie fand am 19. Januar 2025 statt. Nicht jeder Interessent konnte damals teilnehmen. Um zusätzlichen Interessenten die Möglichkeit zu geben, im Gebäude zu fotografieren, haben wir einen neuen Termin festgelegt:
Sonntag, 9. Februar 2025, 9-16 Uhr
Die Plätze für die Teilnahme sind begrenzt. Wer Interesse hat, der sollte sich voranmelden. Die Anmeldung ist möglich über die Stadtinformation Oederan unter 037292/27128 oder inf.sv@oederan.de.
Jeder interessierte Fotograf hat eine Stunde Zeit, um Fotos im Gefängnis zu machen. Das Betreten des Gebäudes erfolgt auf eigenes Risiko. Passende Kleidung – besonders feste Schuhe – und Taschenlampen sind Pflicht.
Mit der Gefängnisfotografie möchten wir die gemeinnützige Arbeit in unserer Stadt unterstützen. Entsprechend sollte jeder Besucher des Gefängnisses eine Spende von mindestens 20 € hinterlassen. Diesmal soll das Geld in die Projekte des Stadtmarketingvereins fließen. Einen Überblick zur Arbeit des Vereins gibt es auf der Homepage der Stadt Oederan in der Rubrik Wirtschaft.
Mit Datum vom 06.01.2025 wurden allen Steuerpflichtigen die Grundsteuerbescheide zugesandt. Die Stadt Oederan ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an den vom zuständigen Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag gebunden. Beim Finanzamt sind nach wie vor zahlreiche Einspruchsverfahren gegen die vorausgegangenen Grundsteuermessbescheide anhängig. Führen diese Einsprüche dazu, dass sich der Grundsteuermessbetrag ändert, wird diese Änderung von Amts wegen durchgeführt. Auch für Eigentumswechsel gilt, dass die Umschreibung der Grundsteuer erst vom Steueramt durchgeführt werden darf, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat. Ein Widerspruch gegen den von der Stadt Oederan versandten Bescheid ist in diesen Fällen nicht nötig und nicht zielführend. Gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entfaltet ein solcher Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Steuer trotzdem in voller Höhe zur Fälligkeit zu entrichten ist. Zuviel gezahlte Beträge werden nach einer Änderung erstattet.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 die Abschaltung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Gemäß dieses Beschlusses wird die Straßenbeleuchtung von Sonntag bis Freitag jeweils von 01:00 Uhr – bis 04:00 Uhr abgeschaltet.
An der Lessingstraße und vor allem an der Schillerstraße kam zu Ausfällen der Straßenbeleuchtung. Die Elektrofirma war bereits am Freitagnachmittag vor Ort, um die Beleuchtung provisorisch in Betrieb zusetzen.
Zum erneuten Ausfall kam es jedoch am Wochenende.
Am Montag wurde eine mögliche Ursache lokalisiert (für die Prüfung oder bei Reparaturen ist es erforderlich die Straßenbeleuchtung am Tag anzuschalten – Hinweis an die besorgten Anrufer).
Die Beleuchtung an die Lessingstraße konnte am 16.12.2024 wieder in Betrieb genommen werden.
Die Störung ist vermutlich durch einen Kabelschaden an der Kreuzung Schillerstraße-Lessingstraße eingetreten.
Damit es keinen weiteren Kurzschluss im Beleuchtungsnetz gibt, wurde der Unterstrang Schillerstraße Katholische Kirche bis Schillerstraße 12 am 16.12.2024 abgeklemmt.
Die zuständige Elektrofirma hat den Kabelsuchdienst bestellt.
Nach Ortung der genauen Schadensstelle erfolgt die Reparatur und damit die Wiederinbetriebnahme der 4 Leuchten Schillerstraße Katholische Kirche bis Schillerstraße 12.
Einige haben es bestimmt schon gemerkt: In verschieden Bereichen – vor allen im ländlichen Gebiet – ist die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung bereits wirksam. Die Abschaltzeiten sind einheitlich von 23:30 bis 5 Uhr, wie der Stadtrat im September 2022 beschlossen hatte. Die Elektrofirma arbeitet weiter im restlichen Stadtgebiet, die neuen Schaltuhren mit Dämmerungsschaltern einzubauen. Mit dieser Maßnahme sollen die Stromkosten der Straßenbeleuchtung halbiert werden.
Der Termin des Friedensrichters verschiebt sich um eine Woche:
Der Friedensrichter, Herr Schmuck, ist nicht am Donnerstag, den 02. Juni 2022 sondern am Donnerstag, den 09. Juni 2022 im Besprechungszimmer des Hauptamtes (Zimmer 106) in der Stadtverwaltung Oederan, Gerichtsstraße 18, von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu sprechen
Bei Bedarf können Sie auch gern einen Termin über die Stadtverwaltung Oederan, Hauptamt; Tel.: 037292/27-111 oder per e-Mail an friedensrichter@oederan.de vereinbaren.
Gern möchten Stadtmarketingverein und Stadtverwaltung die erfolgreiche Lost-Places-Gefängnisfotografie 2022 fortführen. Der erste Termin ist angesetzt für:
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.
Informationsschreiben im II. Quartal 2022
der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen
Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.
Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben.
Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022
Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.
Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de
Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann die Stadt Oederan derzeit nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.
Erstorientierungshilfe für ukrainische Vertriebene jetzt in ukrainischer Sprache verfügbar:
die Erstorientierungshilfe für Kriegsvertriebene aus der Ukraine des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
bereits jetzt sind wir von Ihrer Spenden- und Hilfsbereitschaft überwältigt. Neben zahlreichen Geldspenden und privaten Wohnungsangeboten ist es mit Ihrer Unterstützung gelungen, bereits 10 Wohnungen mit Möbeln fast komplett auszustatten, welche ab dem 01.04.2022 über die Landkreisverwaltung genutzt werden.
Uns fehlen aktuell nur noch einige Elektroherde. Falls Sie diese noch spenden möchten/können, erreichen Sie uns wie bisher wochentags zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter 037292/27-111 und am Wochenende von 12:00 bis 17:00 Uhr unter 037292/27-128.
Wir danken Ihnen aufs Herzlichste für Ihre zahlreichen Angebote und Ihre Unterstützung auf verschiedenste Art und Weise.
Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Das Portal wird ab dem 25. März 2022 um 08:00 Uhr unter folgendem Link zu erreichen sein:
Gern können Sie sich auch bei uns in der Verwaltung unter 037292 27-111 oder per E-Mail unter ukraine@oederan.de melden und wir teilen Ihnen weitere Kontakte mit.
Ab 1. April möchte die Stadt Oederan ukrainischen Flüchtlingen mit beziehbaren Wohnungen helfen.
Damit das klappt, werden ehrenamtliche Helfer gesucht – speziell zum Aufbau von Küchen. Die 1,80 m breiten Küchen befinden sich bereits in den Wohnungen der Stadtbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Oederan mbH und der Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Oederan e. G.
Optimal ist der Aufbau mit 2 Personen. Aufbauanleitungen liegen in jeder Wohnung bereit.
Wenn Sie uns als Aufbauhelfer zur Seite stehen können, dann melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Oederan unter 037292-27111 oder über ukraine@oederan.de.
Allen Helfern schon jetzt einen herzliches Dankschön!
auch Oederan zeigt Eigeninitiative und Solidarität gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine.
Zur Unterstützung für mögliche Flüchtlinge in unserer Stadt wurde eine Hotline für Hilfsangebote eingerichtet. Gern können Sie Ihre Unterstützung unter folgenden Telefonnummern anbieten:
wochentags unter 037292 27-111 oder
von Freitag bis Sonntag von 12:00 Uhr-17:00 Uhr unter 037292 27-128.
Verschiedene Hilfsangebote könnten dabei z. B. Dolmetschertätigkeiten, Fahrdienste, Einkaufshilfen oder auch Sachspenden sein. Gerne nehmen wir auch private Wohnungsangebote entgegen.
Wir wollen damit zunächst alle Angebote übersichtlich sammeln. Sofern anschließend tatsächlich Bedarf besteht, würden wir uns nochmal mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weiterhin hat die Stadt Oederan ein Spendenkonto eingerichtet. Diese Spenden sollen für die eventuell zu betreuenden Flüchtlinge in unserer Stadt eingesetzt werden.
Spendenkonto
Kontoinhaber: Stadt Oederan
IBAN: DE74 8705 2000 0190 0499 95
BIC: WELADED1FGX
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe Ukraine
Sofern Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, bitten wir um Angabe des vollständigen Namen und der Anschrift.
Der Beteiligungsbericht der Stadt Oederan für das Jahr 2020 wird gemäß § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) auf der Homepage der Stadt Oederan in der Rubrik Bekanntmachungen zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig liegt der Bericht dauerhaft in der Stadtverwaltung Oederan (ehem. Gericht), Kämmerei (Zimmer 211), Gerichtsstraße 18 in 09569 Oederan, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Zu folgenden Zeiten ist die Einsichtnahme möglich:
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger der Staatsstraße S 207
beabsichtigt in der Zeit vom 14.03. bis 25.03.22 den Straßenbelag im Bereich der Bahnbrücke bis zum Ortsausgang in Richtung Eppendorf zu erneuern, vorausgesetzt die Wetterlage lässt dies zu.
Der Chemnitzer Verkehrsbau (CVB) wird die Maßnahme durchführen.
Für die Schüler der 4. Klassen der sächsischen Grundschulen ist es an der Zeit, über ihren weiteren Bildungsweg zu entscheiden. In der Vergangenheit konnten sie „Tage der offenen Tür“ nutzen, um sich über weiterführende Schulen zu informieren. Die Pandemie verhindert das 2022 jedoch. Entsprechend hat der Schülerrat der Oberschule Oederan nach einem virtuellen Weg gesucht, um den Campus an unserer Frankenberger Straße für Interessenten vorzustellen. Letztlich ist ein informatives wie kurzweiliges Video entstanden. Der Film kann auf dem YouTube-Kanal des Stadtmarketingvereins eingesehen werden: https://www.youtube.com/user/StadtOederan
Unsere Apothekerin, Frau Lischka, bietet Ihnen gemeinsam mit ihrem Personal ein unentgeltliches Testangebot im Foyer des Bürgersaals, Markt 7 an.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Voranmeldung unter der Tel.-Nr. 037292/4139 unbedingt erforderlich ist. Mitzubringen ist bitte der Personalausweis.
Das Testangebot kann grundsätzlich von jedem Bürger einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden.
Ganz wichtig ist: Wer Krankheitszeichen aufweist, muss sich mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen und darf nicht ins Testzentrum kommen.
in der Stadtratssitzung am 25. November 2021 wurde die Änderung der Elternbeitragssatzung beschlossen. In Folge dessen werden die Elternbeiträge ab dem 01. Januar 2022 angepasst. Weitere Informationen finden Sie im Elternbrief und der Beitragsübersicht. Den vollständigen Wortlaut der Satzung finden Sie in der Elternbeitragssatzung. Von der Erhöhung sind sowohl die städtischen Kitas als auch das KiTZ und die Tagespflegestellen betroffen.
Gleichzeitig ist der Entwurf in der Stadtverwaltung Oederan (ehem. Gerichtsgebäude, Zimmer 211), Gerichtsstraße 18 in 09569 Oederan zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Einwohner und Abgabepflichtige können von Montag, den 15. November 2021 bis einschließlich Freitag, den 3. Dezember 2021 schriftlich oder mündlich zu Protokoll Einwendungen gegen den Entwurf in der Stadtverwaltung Oederan, Zimmer 211, Gerichtsstraße 18 in 09569 Oederan erheben.
Die Einsichtnahme in den Entwurf ist nach vorheriger Terminvereinbarung (Corona-Pandemie):
Am 24. April 2021 veranstalteten die Stadtverwaltung und der Stadtmarketing Oederan e.V. den Online-Themennachmittag „Zukunftschancen für eine moderne Form der Landnutzung mit essbaren Wildpflanzen“. Als Partner konnte die Stiftung Ewilpa®, speziell Dr. Markus Strauß, gewonnen werden. Das Format war erfolgreich. Infolgedessen sondierte eine kleine Gruppe die Möglichkeit, in Oederan einen „Essbaren Wildpflanzenpark“ aufzubauen. Das Ergebnis dessen war, dass es bereits zahlreiche Standorte mit entsprechender Flora in Oederan und in den Ortsteilen gibt.