Landratswahl 2025
Landratswahl am 26. Januar 2025
Am 26. Januar 2025 findet die Wahl des Landrates/der Landrätin für den Landkreis Mittelsachsen statt.
Falls kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann, findet der zweite Wahlgang am 23. Februar 2025 statt.
Seitenübersicht
- Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Oederan
- Wahlbekanntmachungen
- Öffnungszeiten Wahlamt - Briefwahl
- Beantragung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Oederan
Herr Thiele 037292 27-113 Wahlamtsleiter
Frau Eckert 037292 27-183 Wählerverzeichnis, Wahlrecht, Briefwahlunterlagen
Sie erreichen uns auch per E-Mail unter wahlen@oederan.de oder über die Faxnummer: 037292 27187.
Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen:
Bekanntmachung Einsichtnahme und Erteilung von Wahlscheinen
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl:
Wahlbekanntmachung
Öffnungszeiten des Wahlamtes
Das Wahlamt für die Landratswahl ist in der Zeit vom 06.01.2025 bis 26.01.2025 in der Stadtverwaltung Oederan, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zi. 1.16, Markt 5, 09569 Oederan (barrierefrei über den Zugang im Hinterhof erreichbar) geöffnet.
Für Fragen stehen wir unter Tel. 037292 27183 zur Verfügung.
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
zusätzliche Öffnungszeiten:
Freitag, den 24.01.2025 9:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Samstag, den 25.01.2025 9:00-12:00 Uhr
Wahlscheinbeantragung möglich,
a) wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist
oder
b) für einen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
oder
c) wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder
nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann
Sonntag, den 26.01.2025 8:00-15:00 Uhr
Wahlscheinbeantragung möglich
a) für einen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
oder
b) wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder
nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann
Beantragung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie im Wahlamt der Stadtverwaltung Oederan (wenn Oederan Ihr Hauptwohnort ist)
- persönlich oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
- Zusätzlich gibt es bei dieser Wahl die neue Möglichkeit, sich online einen Wahlschein zu beantragen oder er kann per QR-Code (auf der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung aufgedruckt) beantragt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald uns alle Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck zur Wahlscheinbeantragung, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Zusendung der Wahlbenachrichtigungskarten ist bereits erfolgt.
Folgende Angaben sind im Wahlscheinantrag erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort}
Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich möglich.
Das Wahlamt versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Hauptwohnanschrift oder auf Antrag an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift}.
Die Unterlagen können auch persönlich im Wahlamt der Stadtverwaltung Oederan Zi. 1.16, Markt 5, 09559 Oederan abgehoIt werden. In diesem Fall können Sie alternativ auch die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Bei BriefwahI bitte unbedingt beachten:
Die Wahlbriefe müssen unbedingt rechtzeilig mit der Post abgesandt oder direkt in der Stadtverwaltung Oederan abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Briefwahl sollte daher sofort nach ErhaIt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und die Wahlbriefe unmittelbar danach an das Wahlamt der Stadtverwaltung Oederan abgesandt (die Wahlbriefe müssen bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden) oder dort abgegeben werden.
weitere Informationen:
Datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Datenschutzgrundverordnung für die Meldung als Wahlhelfer für die Landratswahl 2025
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Oederan
Hauptamt
Kevin Thiele
Markt 5
09569 Oederan
Tel.: 03 72 92 / 27 11 3
E-Mail: thiele.sv@oederan.de