Das Bauamt der Stadtverwaltung Oederan ist für die unterschiedlichsten Planungen der Stadtentwicklung zuständig. Dies gilt für die formelle Bauleitplanung wie den Flächennutzungsplan (FNP) oder Bebauungsplan (B-Plan), aber auch für informelle Planungen und Konzepte, wie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für die Gesamtstadt oder teilräumliche Entwicklungskonzepte für Sanierungsgebiete. Vorrangig ist das Ziel der Planungen die nachhaltige Stadtentwicklung, mittel- und langfristig zu planen, nicht nur vor dem Hintergrund aktueller Probleme zu reagieren, sondern mit einer konzeptionellen Strategie zukünftige Entwicklungen zu steuern und untersetzen. Die Planungsprozesse werden grundsätzlich vom Stadtrat eingeleitet und beschlossen und von der Stadtverwaltung unter Einbeziehung fachlicher Kompetenz vorbereitet und begleitet. Durch die Anwendung der städtebaulichen Planungsinstrumente wird die bauliche und sonstige Nutzung der innergemeindlichen Grundstücke vorbereitet und geleitet. Dadurch soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist ein Plaungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gesteuert werden soll. In diesem Plan ist dargestellt, nach welcher Art die Bodennutzung erfolgen wird und kann. Grundsätzlich beinhaltet er die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde unter Beachtung der landes- und regionalplanerischen Ziele.
Zum Unterschied des Flächennutzungsplanes legt der Bebauungsplan konkrete, rechtsverbindliche Festsetzungen mittels getroffener Satzung fest. In diesen wird für die in ihrem Geltungsbereich liegenden Grundstücke die bauliche und sonstige Nutzung über Art und Maß parzellenscharf gestgelegt.
In Gebieten für die kein Bebauungsplan besteht wird zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Die Zuständigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach der jeweiligen Lage der Grundstücke und ist einzeln zu betrachten.