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Soziales

1. Ansprechpartner

Allgemein Tel. 037292/27182, Fax 037292/27187

Frau Rudolph Tel. 037292/27182, E-Mail: rudolph.sv@oederan.de

Frau Eckert Tel. 037292/27183, E-Mail: eckert.sv@oederan.de

Wir sind während der regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung für Sie da. Termine außerhalb der Sprechzeiten können aber auch gern telefonisch vereinbart werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung mit uns ist zwingend erforderlich.


2. Allgemeine Hinweise zu sozialen Leistungen im Rahmen der Energiepreiskrise

Auf der Seite des Landratsamtes finden Sie umfangreiche Informationen zu soziale Leistungen und Unterstützungen im Allgemeinen: Link zum Landratsamt Mittelsachsen.

Zu unseren Sprechzeiten können Sie die entsprechenden Antragsformulare bei uns abholen, ausgefüllte Anträge nehmen wir wieder entgegen und leiten diese an das Landratsamt weiter. Erforderliche Kopien von Nachweisen können ebenfalls bei uns gefertigt werden.

Neuste Information:

Wir möchten Sie gern darüber informieren, dass die Bewilligung des Heizkostenzuschusses für nichtleitungsgebundene Stoffe (Heizöl, Pellets usw.) durch die Sächsischen Aufbaubank umgesetzt wird. Eine Antragstellung ist ab dem 8. Mai 2023 bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Alle Informationen zum Antragsverfahren und einen Beispielrechner stehen unter https://www.energieversorgung.sachsen.de zur Verfügung.

 

Erklärung einiger Leistungen - Informationen des Jobcenters Mittelsachsen

Wohngeld oder Grundsicherung

Wohngeld hilft allen Menschen mit niedrigem Einkommen, die Vermögensfreibeträge sind höher als beim Bürgergeld. Es ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbstgenutzten Wohneigentums sowie zu den Heizkosten.

Grundsicherung oder zukünftig Bürgergeld hilft arbeitssuchenden Menschen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht absichern können. Diese arbeitssuchenden Bürger werden gleichzeitig durch die Integrationsfachkräfte des Jobcenters bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung intensiv unterstützt.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Landkreises Mittelsachsen.

Bürgergeld

Die neuen Regelungen des Bürgergeldes werden in zwei Stufen eingeführt. Zum 01.01.2023 werden die Regelsätze angepasst. Bürger, die bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen.
Die Antragsformulare werden zeitnah aktualisiert.
Im Sommer werden weitere Änderungen in Kraft treten. Informationen erhalten Sie von Ihren Integrationsfachkräften.

Online-Angebote

Die Onlineangebote des Jobcenters Mittelsachsen sind unter www.jobcenter.digital zu finden.
Neu ist der digitale Hauptantrag auf Arbeitslosengeld II.
Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II überzeugt durch hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen die Bürgerinnen und Bürger durchgängig während der gesamten Dateneingabe
Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Antrag spart somit Zeit und Portokosten. Des Weiteren können die Bürgerinnen und Bürger das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen.


3. Wohngeld bzw. Lastenzuschuss – Erstanträge, Weiterleistung und Änderung

Wohngeld gemäß des Wohngeldgesetzes (WoGG) dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag stellen (Landratsamt Mittelsachsen).
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt:

Mietzuschuss wird Mietern, Nutzungsberechtigte von Wohnraum und Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus gewährt.
Lastenzuschuss richtet sich auf Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Bewilligungszeitraum und Weiterleistungsanträge
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Auch für die Weitergewährung von Wohngeld ist ein Antrag (Weiterleistungsantrag) erforderlich, der zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte.

Mitteilung von Änderungen
Wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum die Zahl der Haushaltsmitglieder ändert, sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert oder erhöht oder das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt oder sinkt, kann sich auch die Höhe des Wohngeldes ändern. Deshalb ist in diesen Fällen ist eine unverzüglich Mitteilung an die Wohngeldstelle vorzunehmen.

Weitere Informationen und die Online-Formular für die Beantragung finden sie unter diesen Link: Wohngeld/Lastenzuschuss beantragen.
Alle Papierformulare für die Erst- und Weiterleistungsanträge bzw. Änderungsmitteilungen erhalten Sie auch bei der Stadtverwaltung Oederan, Abteilung Soziales, Zi. 15. Sie können die ausgefüllten Unterlagen anschießend direkt an das LRA senden oder diese bei uns abgeben, wir leiten sie unmittelbar weiter.


4. Schwerbehindertenausweis – Neuanträge und Aktualisierungen

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (GdB mindestens 50).
Neuanträge und Aktualisierungen werden im Landratsamt Mittelsachsen beantragt. Der Ausweis wird per Post direkt an den Bürger versandt. Eine sofortige Ausstellung im Amt ist nicht mehr möglich.

Wer noch im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises in altem Format (Papier) ist, muss diesen nicht umtauschen. Die Ausweise nach dem altem Muster bleiben gültig bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, es sei denn, die Ausweise sind vorher einzuziehen.

Weitere Informationen und das Online-Formular finden sie unter diesen Link: Schwerbehindertenausweis beantragen.
Es ist auch möglich den Antrag in Papierform in der Stadtverwaltung Oederan abzuholen und anschließend ausgefüllt wieder abzugeben, wir leiten ihn dann an das Landratsamt weiter.


Ausnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Landratsamt Mittelsachsen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können diese Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden sie im Link: Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte.
Der Antrag ist in Papierform ebenfalls in der Stadtverwaltung Oederan, Abt. Soziales, Zi. 15, erhältlich.


5. Beitragsservice - Befreiung oder Ermäßigung von der Beitragspflicht

Abweichend vom Grundsatz, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen bzw. eine Ermäßigung erhalten. Für welche Personengruppen eine solche Ausnahmeregelung gilt, ist im § 4 Abs. 1 & Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) geregelt.

Den Antrag auf die Befreiung der Beitragspflicht können Sie bei uns in der Stadtverwaltung, Abt. Soziales, Zi. 102, abholen oder online hier beantragen.


Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen

Des Weiteren, können Personen mit einer Nebenwohnung gemäß § 4a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) auch befreit werden. Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen vorliegen, soweit der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wurde. Wird der Antrag erst später gestellt, beginnt die Befreiung mit dem Ersten des Monats, in dem die Antragstellung erfolgt. Die Befreiung erfolgt dann unbefristet und endet erst dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Die Befreiung von der Beitragspflicht können Sie hier online beantragen.


6. Sozialpass


Der Sozialpass ist ein Projekt des Landratsamtes Mittelsachsen. Mit ihm können Städte und Gemeinden Einwohnern mit geringem Einkommen Vergünstigungen zukommen lassen, wie etwa Ermäßigung beim Eintritt in kulturellen Einrichtungen. Der Stadtrat hat diese Möglichkeit mit einem Beschluss für Oederan umgesetzt. Der Sozialpass kann in Oederan in folgenden Einrichtungen eingesetzt werden:

in der WEBEREI | Museum Oederan, zu kulturellen Veranstaltungen im Spital und Bürgersaal, in der Volkskunstschule, der Bibliothek sowie im Erlebnisbad.


Der Sozialpass kann in der Abt. Soziales in der Stadtverwaltung Oederan, Zi. 15, beantragt werden.

 


7. Familienpass

Sind Sie Eltern dreier Kinder, leben Sie mit zwei Kindern allein oder Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen.
Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenfreien Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser. Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie einfach vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Familienpass kann in der Abt. Soziales in der Stadtverwaltung Oederan, Zi. 15, beantragt werden.
Zur Beantragung muss die Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder beigebracht werden.

 


8. Bildungspaket: Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 34 SGB XII und § 6b BKGG

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in der Schule und in der Freizeit wahrzunehmen.
Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können. Ihre Kinder können auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch die Lernförderung erhalten.

Zu den Leistungen zählen:
    eintägige Schul- ode Kita-Ausflüge und mehrträge Klassenfahrten
    Schülerbeförderungskosten
    persönlicher Schulbedarf
    Lernförderung    
    Mittagsverpflegung
    Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Weitere Informationen diesbezüglich vom Landratsamt Mittelsachsen und die Anträge für die Leistungen finden sie unter diesen Link: Leistungen für Bildung und Teilhabe oder auch in der Stadtverwaltung Oederan, Abt. Soziales, Zi. 15, in Papierform.